Mehr dazu im Wiki unter Wissensbilanz.
Für die Wissensbilanzverordnung sind in u:cris folgende Informationen zu wissenschaftlichen Leistungen zu erfassen:
- wissenschaftliche Publikationen, die 2025 erschienen sind (nur Erstauflagen, keine Publikationen in Eigenverlagen) und
- wissenschaftliche Vorträge, die 2025 gehalten wurden, einschließlich wissenschaftlicher Online-Veranstaltungen
Für die Wissensbilanz 2025 gelten folgende Fristen:
- bis 30. Jänner 2026: Eingabe der Veröffentlichungen und Vorträge
- bis 13. Februar 2026: Validierung der Veröffentlichungen (u:cris-Beauftragte)
Anleitungen zur Eingabe Ihrer Veröffentlichungen und Aktivitäten finden Sie im Wiki unter Eingabevarianten einer neuen Veröffentlichung und Eingabe einer neuen Aktivität.
An einigen Fakultäten/Zentren und Instituten/Departments wird bei der Dateneingabe Unterstützung durch u:cris-Sachbearbeiter*innen angeboten.
