Wissensbilanz 2024

26.11.2024

Die Universität Wien ist wie alle öffentlichen Universitäten in Österreich gesetzlich dazu verpflichtet, die jährliche Wissensbilanz zu erstellen und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu übermitteln.

Mehr dazu im Wiki unter Wissensbilanz.

Für die Wissensbilanzverordnung sind in u:cris folgende Informationen zu wissenschaftlichen Leistungen zu erfassen:

  • wissenschaftliche Publikationen, die 2024 erschienen sind (nur Erstauflagen, keine Publikationen in Eigenverlagen) und
  • wissenschaftliche Vorträge, die 2024 gehalten wurden, einschließlich wissenschaftlicher Online-Veranstaltungen

 Für die Wissensbilanz 2024 gelten folgende Fristen:

  • bis 31. Jänner 2025: Eingabe der Veröffentlichungen und Vorträge
  • bis 14. Februar 2025: Validierung der Veröffentlichungen (u:cris-Beauftragte)

Anleitungen zur Eingabe Ihrer Veröffentlichungen und Aktivitäten finden Sie im Wiki unter Eingabevarianten einer neuen Veröffentlichung und Eingabe einer neuen Aktivität.

An einigen Fakultäten/Zentren und Instituten/Departments wird bei der Dateneingabe Unterstützung durch u:cris-Sachbearbeiter*innen angeboten.